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Abschied und Trauer / unsere Friedhöfe

Abschied und Trauer | Unsere Friedhöfe 

Zeit des Abschieds und der Trauer

Ein Todesfall bedeutet nicht nur den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen; eine Vielzahl von Entscheidungen und Aufgaben sind von den Hinterbliebenen zu treffen … Zu der Ausgestaltung einer Trauerfeier gehören alte — uns vertraute — Rituale, aber auch neue. Sie geben Halt, schaffen ein Gefühl der Gemeinschaft, bringen Trauer zum Ausdruck und helfen, Ängste zu bekämpfen und zu überwinden.
 
Wichtig ist für die Angehörigen, geduldig mit sich und den Mitmenschen umzugehen und Nachsicht zu üben. Trauern ist kräftezehrend. Gönnen Sie sich genügend Ruhe und gestatten sich schöne Gedanken und lassen Erinnerungen zu.
 
Vorbereitung auf den Tod 

Schon zu Lebzeiten den eigenen Tod zu bedenken, kann helfen, noch fester im Leben zu stehen– das Nachdenken über das eigene Sterben sollte nicht verdrängt und die letzte Wegstrecke bewusst vorbereitet werden.
Neben seelsorgerlicher und theologischer Begleitung durch den Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde, gehören auch Lebens– und Bestattungsvorsorge dazu (Vorsorgeversicherung, Patienten– und Betreuungsverfügung etc.).
 
Eine kostenlose Broschüre ist im Pfarrbüro erhältlich.
 
Wenn es auf den Tod zugeht 

Wenn ein Leben zu Ende geht, vertrauen Christinnen und Christen auf die Nähe Gottes – Ihr Pastor, Ihre Pastorin ist gern bereit, zu einem sterbenden Menschen zu kommen für ein gemeinsames Gebet oder zur Reichung des Abendmahles.
Zudem gibt es Hospize und ambulante Hospizdienste, die Schwerkranken ein würdevolles Sterben ermöglichen und Angehörige beraten.

Der Abschied 

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss ein Arzt zur Ausstellung des Totenscheines gerufen werden. Der Leichnam muss nicht umgehend abgeholt und bestattet werden. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden im Hause bleiben.
Hier ist eine Aussegnung durch den Gemeindepastor/Gemeindepastorin möglich, um gemeinschaftlich von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
 
Das von Ihnen gewählte Bestattungsinstitut berät Sie in vielen Fragen, die zu überlegen und zu entscheiden sind. Für dieses Gespräch legen Sie bitte folgende Urkunden des Verstorbenen/der Verstorbenen bereit:
 
Geburtsurkunde, Personalausweis, bei Ehepartnern Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Ist die Verstorbene/der Verstorbene Mitglied der Kirchengemeinde, so wird der Tod durch Glockengeläut der Gemeinde verkündet.
 
Mit einer individuellen Todesanzeige in der Zeitung oder mit einem Trauerbrief können Sie den Tod des verstorbenen Menschen bekanntgeben. Hierbei unterstützt Sie das Bestattungsunternehmen.
 
Das Grab 

Das Grab ist der Ort, der an den verstorbenen Menschen erinnert. 
Das Nutzungsrecht an einem Grab wird für einen bestimmten Zeitraum erworben (30 Jahre). Die Art der Bestattung (Sarg/Urne) und die der Grabstelle können von den Angehörigen gewählt werden.
 
Der Nutzungsberechtigte, in der Regel ein Angehöriger des Verstorbenen, ist für die Pflege des Grabes verantwortlich. Manche Hinterbliebene fühlen sich dazu nicht in der Lage. Deshalb bieten unsere Friedhöfe auch Beisetzungen unter einer Rasenfläche an. Die Pflegeverpflichtung ist aufgehoben, und dennoch behalten Trauer und Gedenken ihren Ort.
 
Erkundigen Sie sich gern bei der Friedhofsverwaltung nach Bestattungs– und Grabgestaltungsmöglichkeiten auf unseren Friedhöfen.
 
Das Trauergespräch 

Der Seelsorger, die Seelsorgerin, der Trauerredner oder die Trauerrednerin verabreden mit Ihnen ein Trauergespräch.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gefühle, Ihren Dank und Ihren Schmerz auszudrücken. Gemeinsam besprechen Sie den Ablauf der Trauerfeier. Wichtige Lebensdaten werden bedacht, auf schwere und schöne Zeiten eingegangen und Menschen benannt, die in dem Leben des Verstorbenen wichtig waren. Eigene Wünsche bei der Liederauswahl und der Grundlage der Predigt/Trauerrede werden berücksichtigt. Nach Absprache ist es auch denkbar, dass Angehörige an der Trauerfeier mitwirken.
 
Die Trauerfeier 

In der Trauerfeier nehmen Sie Abschied. Diese kann in der Friedhofskapelle oder auch direkt an der Grabstelle abgehalten werden.
Zum Trauergottesdienst gehören Lieder, Gebete und Lesungen, die Predigt und der Segen.
 
Lieder und Worte, die Trauernden schon seit Jahrhunderten Trost und Kraft geben. Sie helfen zu klagen über das, was bedrückt und zu danken für das, was schön war. Sie können inmitten von Verzweiflung Trost geben.
Zur Beisetzung werden Sarg oder Urne zur Grabstelle getragen, begleitet von der Trauergesellschaft. Mit einem kurzen Text und einem Gebet werden Sarg oder Urne beigesetzt.
 
Beileidsbezeugungen am Grab sowie anschließendes gemeinsames Kaffeetrinken oder Essen mit den Trauergästen möchten manche Angehörige vermeiden. Und doch ist dieser Weg wichtig:
 
Er führt vom Grab über das Verlassen des Friedhofs bis zur gemeinsamen Mahlzeit mit nahestehenden Menschen zurück ins Leben.
 
Gemeindegottesdienste und Ewigkeitssonntag 

Am Sonntag nach der Beerdigung sind Sie eingeladen, am Gemeindegottesdienst teilzunehmen. Dort wird des verstorbenen Menschen vor Gott gedacht und für die Angehörigen gebetet.
 
In der Regel erfährt die Gemeinde von dem Tod des Verstorbenen auch über den Gemeindebrief, in dem Namen und Alter der Verstorbenen veröffentlicht werden.
 
Am Ewigkeits– oder Totensonntag, dem Sonntag vor dem 1. Advent, gibt es Gedenkgottesdienste für die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres. 
 
Unsere Kirchengemeinde wird die Angehörigen zu diesem Gedenkgottesdienst gesondert einladen.

Unsere Friedhöfe

Folgende Friedhöfe im Bereich des Amtes Neuhaus werden von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Neuhaus - Tripkau unterhalten:                                        Neuhaus | Stiepelse | Kaarßen | Tripkau 
Von der Kirchengemeinde Stapel werden die Friedhöfe                            Stapel | Haar          unterhalten.

Sie alle sind für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde individuelle Orte für Trauer und Bestattung. In Stiepelse rund um die Kirche, in Neuhaus, Kaarßen, Tripkau und Stapel andernorts, meistens mit einer Friedhofskapelle.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsunternehmen oder unser Büros.
 
KG Neuhaus – Tripkau: Regina Gerlach Pfarrbüro/Friedhofsverwaltung, Tel. 038841/20768 
regina.gerlach@evlka.de

KG Stapel: Kati Hose Pfarrbüro/Friedhofsverwaltung, Tel. 038841/21745 
kati.hose@evlka.de

Nachfolgend finden Sie die Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen unserer kirchlichen Friedhöfe im Amt Neuhaus.

Friedhofsordnung Neuhaus und Stiepelse

Friedhofsgebührenordnung Neuhaus und Stiepelse

Friedhofsordnung Tripkau

Friedhofsordnung Kaarßen

Friedhofsgebührenordnung Kaarßen und Tripkau